Aufgaben der Notfallseelsorge

Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger werden vom Rettungsdienst, der Feuerwehr, der Polizei oder einer anderen Hilfsorganisationen angefordert, um Personen in akuten Notsituationen zu begleiten und zu betreuen.

In der Regel handelt es sich dabei um Betroffene von Todesfällen, Unfällen oder anderen Unglücken, deren Angehörige, Hinterbliebene, Vermissende oder Zeugen. Aber auch vermeintliche Verursacher (z.B. bei Unfällen) können Begleitung in Anspruch nehmen.

Notfallseelsorge ist ein Angebot, welches sich an alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Religion oder Alter richtet.

Die Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger im Landkreis Wolfenbüttel absolvieren ca. 50 Einsätze pro Jahr.

Eingesetzt durch die Leitstelle begleitet die Notfallseelsorge

  • Menschen, die plötzlich ein Familienmitglied verloren haben
  • Überbringung einer Todesnachricht mit der Polizei
  • Menschen, die ihr Hab und Gut verloren haben
  • Menschen bei Evakuierungen
  • Menschen, die sich vorübergehend in einem psychosozialen Ausnahmezustand befinden
  • Menschen, die einen Angehörigen vermissen
  • Menschen, die Opfer oder Zeugen von Gewalt wurden
  • Eltern, die plötzlich ein Kind verloren haben
  • Menschen in anderen außergewöhnlichen Lagen.

Die Begleitung durch die Notfallseelsorge beschränkt sich in der Regel auf die Akutsituation oder auf die Zeit unmittelbar danach. Ziel ist es, die Hilfe so früh wie möglich in familiäre oder andere soziale Systeme zu überführen.